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Mit dem „Arbeitsschutzgesetz“ und der „Verordnung über Arbeitsstätten“ fordert der
Gesetzgeber einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer. Ein zentrales Thema sind dabei
die Sicherung von Gesundheit und körperliche Unversehrtheit und das Abwenden von
Gefahren.
Von zentraler Bedeutung ist, dass „die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt“
werden muss.
Eine Büroarbeitsplatzanalyse mit HUMEN ist hier ein verlässlicher Weg.
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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